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UNFALL

Zuverlässig, direkt und schnell

Ein Unfall ist leider schnell passiert. Egal ob es sich um einen kleinen Parkrempler oder einen größeren Schaden handelt sollten Sie, bei einem unverschuldeten Unfall, immer Ihr Recht in Anspruch nehmen, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen um Ihre Interessen zu wahren.

Automechaniker

§249 BGB: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

​Wenn jemand Ihr Eigentum beschädigt haben Sie ein Recht auf Schadenersatz. D.h., Sie sollten die Regulierung Ihres Schadens nicht der Versicherung des Unfallgegners überlassen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, damit ich Ihnen Helfen kann Ihre Ansprüche entsprechend geltend zu machen.

 

Entweder telefonisch unter 0151 266 218 34 oder per eMail an Udo.Diederichs@sv-diederichs.de

MEINE LEISTUNGEN

Meine Leistungen rund um das Theme Sachverständigung

Leitunge
Über mich

KOMPETENZ UND VERTRAUEN

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Für den besten Service ist eine fundierte Ausbildung notwendig. Die ersten Erfahrungen konnte ich schon in sehr jungen Jahren in der elterlichen Kfz-Werkstatt sammeln.

 

Von da an war der Weg zum KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER natürlich nicht mehr weit. Nach den praktischen Erfahrungen ging es weiter nach Esslingen am Neckar an die Fachhochschule für Technik (heute: University of Applied Sciences) um zukünftig als DIPL.-ING. (FH) FÜR FAHRZEUGTECHNIK bei einem Automobil-Zulieferer in der Entwicklung von Motorkomponenten zu arbeiten.

Um den letzten Schritt mit einer fundierten theoretischen und praktischen Ausbildung zu gehen ging es ins Saarland zur GESELLSCHAFT FÜR UNFALLFALLFORSCHUNG (GFU) um eine über 6 Monate dauernde Weiterbildung zum KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN zu absolvieren.

Ich freue mich auf ihre Nachricht

FAQ

ABLAUF

Die Kontaktaufnahme mit mir und das folgende persönliche oder telefonische Gespräch ist für Sie natürlich kostenlos. Wir besprechen die Einzelheiten des Unfallhergangs und des entstanden Unfallschadens. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben werde ich bei Ihnen zu Hause oder Ihrer Werkstatt den Schaden in Augenschein nehmen. Für die Besichtigung ist der Schlüssel und der Fahrzeugschein notwendig. Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich und Ihnen selber überlassen. Die Begutachtung dauert je nach Schadensintensität zwischen 30 min. und einer Stunde. Das erstellte Gutachten sende ich direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt und in Kopie natürlich an Sie als Auftraggeber. Bei einem Haftpflichtschadenfall sollte zusätzlich zu einem Sachverständigen auch ein Anwalt hinzugezogen werden. Die Kosten sind in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Es entstehen für sie keinerlei Kosten.


Vom ersten Telefonat bis zum fertigen Gutachten:

1

Auftrag

Feststellung der Auftragsart. Handelt es sich um einen Haftplicht-, oder
Kaskoschaden oder wollen Sie ein technisches Gutachten zur Beweissicherung etc.

2

Vorgangsrelevante Daten

  • Wann und wo ist es passiert?

  • Wer war alles beteiligt?

  • Welche Versicherungen sind involviert?

3

Besichtigung

  • Wo kann das Fahrzeug besichtigt werden?

  • Wie sind/waren die Besichtigungsbedingungen?

  • Welche Personen waren anwesend?

  • Wurde bereits entschieden welche Werkstatt die Reparatur durchführen soll?

4

Fahrzeugbeschreibung

Hier werden alle relevanten Daten des Fahrzeugs aufgenommen.

  • Kennzeichen, Halterangaben, Fahrzeugart, Antriebsart, Maße, FIN.

  • Sonderausstattungen, Lackierung, Folierung.

  • Anzahl der Vorbesitzer, Erhaltungszustand.

  • Frühere Beschädigungen oder Reparaturen.

  • uvm.

5

Schadenhergang

  • Um was für einen Unfall handelt es sich: Unfall-, Betriebs- oder Verwindungsschaden?

  • Wie ist es zu dem Schaden gekommen?

  • Ist der Schaden plausibel und kompatibel zu den Schilderungen?

6

Kalkulation

  • Detaillierte Kostenkalkulation zur Ermittlung der Reparaturkosten.

  • Beschreibung des verwendeten Kalkulationssystems.

7

8

Ergebnisse

  • Ist das Fahrzeug reparaturwürdig?

  • Müssen Abzüge gemacht werden?

  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

  • Bei einem Totalschaden: Wie hoch ist der Restwert?

  • Muss eine Wertminderung veranschlagt werden?

  • Kann eine Notreparatur durchgeführt werden?

  • Wie lange ist die Reparaturdauer?

  • Ggf. Festlegung der Nutzungsausfallentschädigung

Bilddokumentation

  • Aussagekräftige Bilddokumentation

KONTAKT

Ihr KFZ-Sachverständiger für Wertheim und Umgebung

Danke für's Absenden!

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