Schnell, Kompetent, Unkompliziert
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MEINE LEISTUNGEN
Zuverlässig, direkt und schnell
UNFALL
Ein Unfall ist leider schnell passiert. Egal ob es sich um einen kleinen Parkrempler oder einen größeren Schaden handelt sollten Sie, bei einem unverschuldeten Unfall, immer Ihr Recht in Anspruch nehmen, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen um Ihre Interessen zu wahren.
Wenn jemand Ihr Eigentum beschädigt haben Sie ein Recht auf Schadenersatz. D.h., Sie sollten die Regulierung Ihres Schadens nicht der Versicherung des Unfallgegners überlassen.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, damit ich Ihnen Helfen kann Ihre Ansprüche entsprechend geltend zu machen.
Entweder telefonisch unter 0151 266 218 34 oder per eMail an Udo.Diederichs@sv-diederichs.de
Kompetenz & Vetrauen
ÜBER MICH
Für den besten Service ist eine fundierte Ausbildung notwendig. Die ersten Erfahrungen konnte ich schon in sehr jungen Jahren in der elterlichen Kfz-Werkstatt sammeln.
Von da an war der Weg zum KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER natürlich nicht mehr weit. Nach den praktischen Erfahrungen ging es weiter nach Esslingen am Neckar an die Fachhochschule für Technik (heute: University of Applied Sciences) um zukünftig als DIPL.-ING. (FH) FÜR FAHRZEUGTECHNIK bei einem Automobil-Zulieferer in der Entwicklung von Motorkomponenten zu arbeiten.
Um den letzten Schritt mit einer fundierten theoretischen und praktischen Ausbildung zu gehen ging es ins Saarland zur GESELLSCHAFT FÜR UNFALLFALLFORSCHUNG (GFU) um eine über 6 Monate dauernde Weiterbildung zum KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN zu absolvieren.
Ich freue mich auf ihre Nachricht
FAQ
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Ihnen ist jemand ins Auto gefahren. Sie hatten keinerlei Schuld am Unfall!Brauchen Sie einen KFZ-Sachverständigen? JA! An wen wende ich mich? Nehmen sie ihr Recht in Anspruch einen freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen ihre Wahl zu beauftragen um den entstanden Schaden neutral bewerten zu lassen. Versicherungen versuchen meist die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Ihre Kfz-Werkstatt kann ihnen zwar einen Kostenvoranschlag machen, macht aber in der Regel keine Angaben zu Wertminderung, Wertverbesserung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall uvm. Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen? Die Versicherung des Unfallverursachers.
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Sie haben evtl. eine Teilschuld an dem entstandenen Unfallschaden!Brauchen Sie einen KFZ-Sachverständigen? JA! An wen wende ich mich? In jedem Fall müssen Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden. Da Sie jedoch davon ausgehen, dass der Unfallgegner mitverantwortlich ist, sollten Sie sich an einen freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen wenden, um den Fall im Detail, am Besten auch mit einem Anwalt, zu besprechen. Auch wenn Sie bei einem Unfall mitverantwortlich sind, helfen ich Ihnen weiter und begleite sie durch den Reparaturprozess. Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen? In der Regel werden die Kosten anteilig, zur Quote der Schuld, von der gegnerischen Versicherung übernommen.
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Sie sind selber an dem entstandenen Schaden schuld!Brauchen Sie einen KFZ-Sachverständigen? NEIN! An wen wende ich mich? In diesem Fall müssen Sie den Vorgang Ihrer eigenen Versicherung melden. Nur für den Fall, dass sie eine Vollkaskoversicherung haben kommt ihre Versicherung für den Schaden auf. Im Falle einer bestehenden Teilkaskoversicherung kommt es auf die Art des Schadens an, ob Ihre Versicherung Kosten übernimmt oder nicht (z.B. bei Wildunfällen, Hagel oder Glasbruch) Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen? Ein KFZ-Sachverständiger wird ggf. von ihrer Versicherung bestimmt.
Vom ersten Telefonat bis zum fertigen Gutachten
ABLAUF
Die Kontaktaufnahme mit mir und das folgende persönliche oder telefonische Gespräch ist für Sie natürlich kostenlos. Wir besprechen die Einzelheiten des Unfallhergangs und des entstanden Unfallschadens. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben werde ich bei Ihnen zu Hause oder Ihrer Werkstatt den Schaden in Augenschein nehmen. Für die Besichtigung ist der Schlüssel und der Fahrzeugschein notwendig. Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich und Ihnen selber überlassen. Die Begutachtung dauert je nach Schadensintensität zwischen 30 min. und einer Stunde. Das erstellte Gutachten sende ich direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt und in Kopie natürlich an Sie als Auftraggeber. Bei einem Haftpflichtschadenfall sollte zusätzlich zu einem Sachverständigen auch ein Anwalt hinzugezogen werden. Die Kosten sind in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Es entstehen für sie keinerlei Kosten.
1
Auftrag
Feststellung der Auftragsart. Handelt es sich um einen Haftplicht-, oder Kaskoschaden oder wollen Sie ein technisches Gutachten zur Beweissicherung etc.
2
Vorgangsrelevante Daten
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Wann und wo ist es passiert?
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Wer war alles beteiligt?
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Welche Versicherungen sind involviert?
3
Besichtigung
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Wo kann das Fahrzeug besichtigt werden?
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Wie sind/waren die Besichtigungsbedingungen?
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Welche Personen waren anwesend?
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Wurde bereits entschieden welche Werkstatt die Reparatur durchführen soll?
4
Fahrzeugbeschreibung
Hier werden alle relevanten Daten des Fahrzeugs aufgenommen.
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Kennzeichen, Halterangaben, Fahrzeugart, Antriebsart, Maße, FIN.
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Sonderausstattungen, Lackierung, Folierung.
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Anzahl der Vorbesitzer, Erhaltungszustand.
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Frühere Beschädigungen oder Reparaturen.
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uvm.
5
Schadenhergang
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Um was für einen Unfall handelt es sich: Unfall-, Betriebs- oder Verwindungsschaden?
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Wie ist es zu dem Schaden gekommen?
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Ist der Schaden plausibel und kompatibel zu den Schilderungen?
6
Kalkulation
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Detaillierte Kostenkalkulation zur Ermittlung der Reparaturkosten.
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Beschreibung des verwendeten Kalkulationssystems.
7
Ergebnisse
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Ist das Fahrzeug reparaturwürdig?
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Müssen Abzüge gemacht werden?
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Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?
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Bei einem Totalschaden: Wie hoch ist der Restwert?
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Muss eine Wertminderung veranschlagt werden?
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Kann eine Notreparatur durchgeführt werden?
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Wie lange ist die Reparaturdauer?
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Ggf. Festlegung der Nutzungsausfallentschädigung
8
Bilddokumentation
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Aussagekräftige Bilddokumentation